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Energieausweis für Nicht-Wohngebäude DIN 18599

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude DIN 18599

Ab 1.7.2009 sind Energieausweise für Nicht-Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben.

In Nicht-Wohngebäuden ab 1000 m² Nutzfläche müssen Energieausweise öffentlich aushängen.

Welche zusätzlichen Nutzen haben Sie als Besitzer der Immobilie von dem Energieausweis?
Energie wird immer teurer und ein Unternehmen, welches seine Kosten durch eine bessere Energienutzung minimiert, gewinnt dadurch einen deutlichen Wettbewerbsvorteil.

Der Energieausweis in Verbindung mit der damit verbundenen Energieberatung hilft, durch die detaillierte Betrachtung die energetischen Schwachstellen einer Immobilie zu erkennen und zu beheben.

Als Mehrwert des Energieausweises für Nicht-Wohngebäude nach der DIN V 18599 entsteht ein „Raumbuch“, in dem die einzelnen Räume und Zonen der Immobillie mit all ihren Flächen und ihrer haustechnischen Ausrüstung genauestens erfasst werden. Dies ist für ein effizientes Facility-Management eine unabdingbare Grundlage.

Wohngebäude

Wohngebäude

Für Immobillienbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Sanierung oder Modernisierung der Immobilie. Nach Erstellung des Energieausweises sollte auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit dem Aussteller stattfinden, denn der Energieausweis weist die energetischen Mängel der Immobilie auf und zeigt mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen die Energiebilanz der Immobilie verbessert werden kann.

  • Sie haben gerade eine Immobilie gekauft?
  • Sie planen eine umfassende Erneuerung?
  • Sie wohnen schon lange in Ihrer Immobilie und es stehen die ersten größeren und kleineren Renovierungsarbeiten an?

Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Ab Juli 2010 ist die energetische Inspektion von Klimaanlagen in Nicht-Wohngebäuden )* gesetzlich vorgeschrieben.

Welchen zusätzlichen Nutzen haben Sie als Betreiber von der Inspektion?
Alte Klima- und Lüftungsanlagen sind ‚Energie-Schlucker‘!
Unsere Experten und Sachverständigen aus allen Bereichen der TGA zeigen Ihnen im Rahmen der Inspektion, die technischen Schwachstellen und wirtschaftlichen Optimierungspotentiale auf, so dass Sie Ihre Investitionen punktgenau steuern können.

Der Schwerpunkt der energetischen Inspektion liegt auf:

  • Technische Prüfung des aktuelle Anlagenzustandes
  • Dokumentation
  • Überprüfung der Wartungsintervalle
  • Ermittlung eines Effizienzkennwertes für das Lüftungsaufbereitungsgerät
  • System-Betrachtung
  • Empfehlungen für Verbesserungen

Unsere Experten lassen keine gebäudetechnischen Aspekte außer Acht!

)* „mit mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf“.

KONTAKT

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Franz-Lenz-Straße 1A
49084 Osnabrück

Tel.:  +49 (0) 541 / 18 17 68 80
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